Pflichten erfüllen — ohne Papierberg.
Energieeffizienzgesetz, Landes-Klimaschutzgesetze, Beschlüsse im Gemeinderat: Die Anforderungen an kommunales Energiemanagement wachsen, das Personal meist nicht. Wir sorgen dafür, dass Nachweise nicht im Jahresendspurt entstehen, sondern nebenbei.
Typische Hürden
- Verbräuche liegen verteilt in Rechnungen, Excel-Listen und Portalen
- Unklar, welche Pflichten für Ihre Liegenschaften konkret gelten
- Meldungen und Berichte binden jedes Jahr Wochen an Arbeitszeit
So helfen wir
- Pflichten-Check: Was gilt für Ihre Kommune — und bis wann?
- Vereinfachtes oder vollwertiges Energiemanagementsystem, passend aufgebaut
- Meldungen und Nachweise direkt aus der Energiemanagement-Software
EnEfG § 6Öffentliche Stellen ab 1 GWh Jahresverbrauch sollen ihren Endenergieverbrauch bis 2045 um 2 % pro Jahr senken. Ab 1 GWh ist ein vereinfachtes, ab 3 GWh ein vollwertiges Energie- oder Umweltmanagementsystem gefordert (Frist: 30. Juni 2026). Hinzu kommen Landesregeln, etwa die jährliche Verbrauchsmeldung nach § 18 KlimaG BW.